Der Streit um die künftige Schulhausorganisation der Primarschulgemeinde Rebstein geht in die nächste Runde. Nach einem mehrjährigen Schulentwicklungsprozess hatte der Primarschulrat im vergangenen Herbst beschlossen, die Klassen künftig nach Stufen auf die drei Schulhäuser zu verteilen: Die ersten und zweiten Klassen sollen im Schulhaus Berg unterrichtet werden, die dritten und vierten Klassen im Burggut sowie die fünften und sechsten Klassen im Schachen. Mit dieser Neuorganisation will der Schulrat nach eigenen Angaben pädagogischen und demografischen Entwicklungen Rechnung tragen und die vorhandenen Schulräume effizient nutzen.
Initiative fordert anderes Schulmodell
Gegen diese Pläne regt sich jedoch Widerstand. Ein Initiativkomitee fordert, dass in den Schulhäusern Berg und Schachen jeweils mindestens ein vollständiger Klassenzug von der ersten bis zur sechsten Klasse geführt wird. Das Schulhaus Burggut soll lediglich als Reservestandort dienen. Um dieses Modell verbindlich festzuschreiben, soll die Schulordnung entsprechend geändert werden.
Der Schulrat erklärte das Initiativbegehren im Januar im Rahmen einer Vorprüfung für rechtswidrig. Aus seiner Sicht greift die Initiative in Kompetenzen ein, die gesetzlich dem Schulrat vorbehalten sind – insbesondere in Fragen der Klassenbildung und der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulhäuser. Gegen diesen Entscheid erhoben die Initianten Rekurs beim kantonalen Departement des Innern.
Im laufenden Verfahren holte das Departement einen Mitbericht des Bildungsdepartements ein. Dieses kommt zum Schluss, die Initiative schränke zwar den Handlungsspielraum des Schulrates ein, verletze dessen Zuständigkeiten jedoch nicht in unzulässiger Weise und sei daher zulässig.
Der Schulrat hält dagegen an seiner Rechtsauffassung fest. In einer Stellungnahme an das Departement argumentiert er, die vorgeschriebene Klassenführung würde die pädagogische, organisatorische und wirtschaftliche Planung erheblich einschränken. Zudem würde ein konkretes Organisationsmodell dauerhaft in der Schulordnung verankert, was künftige Anpassungen erschweren könnte. Der Schulrat verlangt deshalb einen formellen und anfechtbaren Entscheid des Departements.
Umsetzung wird nicht gestoppt
Trotz des laufenden Rekursverfahrens hält der Schulrat an der Einführung des neuen Schulmodells fest. Einen Aufschub lehnt er aus mehreren Gründen ab.
Zum einen habe das Departement des Innern es abgelehnt, die Umsetzung vorsorglich zu stoppen. Zum anderen sei selbst bei einer späteren Zulassung der Initiative noch ein längerer politischer Prozess notwendig. Zunächst müssten genügend Unterschriften gesammelt und anschliessend die Stimmberechtigten dem Anliegen an der Urne zustimmen.
Auch praktische Gründe sprechen aus Sicht des Schulrates gegen einen Kurswechsel. Die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr seien weit fortgeschritten: Klassen seien eingeteilt, die Nutzung der Schulhäuser geplant und die Arbeitsverträge mit den Lehrpersonen abgeschlossen.
Schliesslich verweist der Schulrat auf die diesjährige Bürgerversammlung. Dort wurde ein Antrag abgelehnt, einen für das neue Schulmodell notwendigen Umzugskredit von 17'900 Franken zu streichen. Die Stimmberechtigten verwarfen den Antrag mit 298 zu 5 Stimmen. Der Schulrat wertet dieses deutliche Ergebnis als Unterstützung für das eingeschlagene Vorgehen.
Weitere Rechtsmittel möglich
Wie es nun weitergeht, hängt zunächst vom Entscheid des Departements des Innern ab. Dessen Urteil kann anschliessend beim Verwaltungsgericht angefochten werden.
Sollte die Initiative letztlich als zulässig eingestuft werden, würde sie amtlich publiziert und zur Unterschriftensammlung freigegeben. Das Initiativkomitee hätte dann drei Monate Zeit, die erforderlichen 275 Unterschriften, entsprechend einem Zehntel der Stimmberechtigten, zusammenzutragen. Danach würden die Rebsteinerinnen und Rebsteiner in einer Urnenabstimmung über das Begehren entscheiden.
Der Rebsteiner Schulrat setzt das neue Klassenmodell um – trotz drohender Schulhaus-Initiative