Diepoldsau • vor 4 Stunden

Die Änderungen an der Ortsplanung liegen nochmals öffentlich auf

Der Gemeinderat hat die angepassten Unterlagen zur Ortsplanungsrevision und zur Schutzverordnung verabschiedet. Vom 20. Oktober bis 18. November liegen die Änderungen an den Ortsplanungsinstrumenten öffentlich auf.

Von gk
aktualisiert vor 4 Stunden

Die Revision war bereits im Sommer 2025 öffentlich aufgelegen, dagegen gingen verschiedene Einsprachen ein. Diese wurden geprüft und mit den Einsprechenden besprochen. Zusätzlich fanden Abklärungen mit Fachleuten und kantonalen Stellen statt. Aufgrund der Ergebnisse wurden gemäss Mitteilung des Gemeinderats Anpassungen am kommunalen Richtplan, am Zonenplan, am Baureglement und an der Schutzverordnung vorgenommen.

«Neue Eingaben führten zu keinen Erkenntnissen»

Die vorgesehenen Anpassungen wurden vom 16. Juni bis 15. Juli 2026 im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens öffentlich zur Diskussion gestellt. In dieser Zeit gingen 21 Eingaben ein. Rund die Hälfte der Mitwirkenden hatte bereits im Rahmen der öffentlichen Auflage im Sommer 2025 eine Einsprache eingereicht. Die Eingaben bezogen sich insbesondere auf zusätzliche Einzonungen sowie auf die vorgesehenen Masse für Gebäudelänge und Gebäudebreite und die Flexibilisierungsregel. Zur Schutzverordnung gingen keine Eingaben ein.

Der Gemeinderat hat die Mitwirkungseingaben geprüft. Sie führten nach seinen Aussagen zu keinen grundlegenden neuen Erkenntnissen, die eine weitere Anpassung der Unterlagen erforderlich machen. Die Mitwirkungseingaben wurden individuell beantwortet.

Öffentliche Auflage und Bekanntmachungen

Während der Mitwirkungsfrist bis am Mittwoch, 18. November, sind die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeinderatskanzlei (Büro 8) sowie auf der Webseite der Gemeinde einsehbar. Während dieser Frist kann gegen die jeweiligen Änderungen schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Gleichzeitig werden die Beilage zum Baureglement, der kommunale Richtplan (Plan und Koordinationsblätter), der Kurzbericht zur Ortsplanungsrevision und der Kurzbericht zur Schutzverordnung (mit Beilagen) öffentlich bekannt gemacht. Diese Unterlagen unterstehen nicht dem Einspracheverfahren.

Nach Abschluss der Änderungsauflagen wird der Gemeinderat die verbleibenden Einsprachen behandeln. Anschliessend sollen Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum unterstellt werden. 

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