Thal vor 11 Stunden

Die Gemeinde vereinheitlicht die Regeln für Spielplätze und führt eine Nachtsperre ein

Der Gemeinderat informiert zum Ortsbildinventar, vereinheitlicht die Spielplatzregeln, erinnert an den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern und würdigt zwei Mitarbeitende.

Von gk
aktualisiert vor 8 Stunden

Im Rahmen der Mitwirkung zum neuen Ortsbildinventar einschliesslich Schutzverordnung im Jahr 2023 gingen rund 160 Rückmeldungen ein. Die Eingaben wurden durch die interne Arbeitsgruppe, den Gemeinderat und die beigezogenen Fachpersonen eingehend geprüft und aufgearbeitet. Dieser Prozess nahm aufgrund der Vielzahl und der Komplexität der Eingaben einige Zeit in Anspruch.

Der Gemeinderat hat nun einen ersten Teil der Mitwirkungsrückmeldungen genehmigt. Diese werden den betreffenden Mitwirkenden in den kommenden Tagen zugestellt. Die weiteren Rückmeldungen werden nach Abschluss der noch erforderlichen fachlichen Abklärungen etappenweise dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt und anschliessend ebenfalls versandt.

Einheitliche Regeln für alle Spielplätze

Auf Hinweis der Bürgerschaft hat der Gemeinderat die Signalisationen bei den Spielplätzen auf dem gesamten Gemeindegebiet überprüft und angepasst. Die bisherige Regelung stammte aus dem Jahr 2009 und entsprach den heutigen Bedürfnissen nicht mehr. Sie führte zudem zu Missverständnissen.

Die Signalisation wurde deshalb vereinfacht und verständlicher gestaltet. Neu gilt von 22 bis 7 Uhr eine einheitliche Nachtsperrzeit. Die Spielplätze stehen grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung. Bei schulnahen Spielplätzen haben jedoch die Schulen beziehungsweise Tagesbetreuungen während der Unterrichts- und Öffnungszeiten Vorrang.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen, Trottoirs, Wege oder Plätze angrenzen, werden gebeten, Bäume, Sträucher und Lebhäge regelmässig zurückzuschneiden. Die Pflanzen sind so zu unterhalten, dass der Fussgänger- und Strassenverkehr, die Sichtverhältnisse, die Strassenbeleuchtung sowie Strassentafeln und Verkehrssignale nicht beeinträchtigt werden.

Über Verkehrsflächen mit Fahrverkehr ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten. Über Trottoirs sowie Rad- und Fusswege muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen. Lebhäge und kleinere Sträucher dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten und müssen gegenüber der Strassen- oder Trottoirgrenze einen Abstand von mindestens 0,60 m einhalten. Unabhängig von den gesetzlichen Grenzabständen sind sichtbehindernde Pflanzungen bei Strassenkreuzungen, Einmündungen, Ausfahrten sowie auf der Innenseite von Kurven nicht zulässig.

Mit dem regelmässigen Rückschnitt leisten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Grundbuchverwalter ist seit 25 Jahren im Dienst

Im Juli feierte der Grundbuchverwalter, Alex Matzer, sein 25-Jahr-Dienstjubiläum bei der Gemeinde Thal. Seit einem Vierteljahrhundert setzt er sich mit Engagement, hoher Fachkompetenz und viel Erfahrung für die Anliegen der Gemeinde und ihrer Bevölkerung ein.

Ebenso konnte Ayan Omar, hauswirtschaftliche Mitarbeiterin im Alters- und Pflegeheim Trüeterhof, am 20. Juli auf zehn Jahre Tätigkeit im Dienst der Gemeinde Thal zurückblicken.

Der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden der Gemeinde Thal gratulieren Alex Matzer und Ayan Omar herzlich zu ihren Dienstjubiläen. Sie danken den treuen Mitarbeitenden für ihren langjährigen, engagierten und wertvollen Einsatz zugunsten der Gemeinde und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit