Die Kantonspolizei ist während der WM grosszügiger als sonst, appelliert jedoch an die Vernunft der Fans. Denn trotz der Freude über ein gewonnenes Spiel darf das Feiern keine Personen gefährden oder belästigen. Hupkonzerte sind verboten. Laut gefeiert werden darf bis eine Stunde nach Spielende, maximal bis Mitternacht.
Nach dieser Zeit ist Lärm zu vermeiden, sei dies mit unnötigem Herumfahren mit dem Auto, dem Aufdrehen des Radios oder in Form allgemeiner Nachtruhestörung oder Belästigung. Sachbeschädigungen jeglicher Art toleriert die Polizei genauso wenig wie Körperverletzungen oder Tätlichkeiten.
Nulltoleranz bei Sicherheit
Wenn es um die Sicherheit geht, gilt Nulltoleranz. So darf auch während der Feier nach dem Spiel nur die für das Fahrzeug zugelassene Anzahl Personen im Fahrzeug mitfahren. Alle Mitfahrenden müssen stets die Sicherheitsgurte tragen, und Kinder unter zwölf Jahren müssen vorschriftsmässig gesichert werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse.
Mit einer Verzeigung muss rechnen, wer sich aus einem Fahrzeug lehnt oder Gegenstände hinaushält oder gar -wirft. So dürfen beispielsweise keine Fahnen aus dem Auto geschwenkt oder Dinge auf dem Dach platziert werden. Selbstverständlich dürfen sich während der Fahrt auch keine Personen auf dem Fahrzeugdach oder der -haube befinden, selbst wenn langsam gefahren wird.
Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin muss die Aufmerksamkeit stets auf die Strasse richten und darf nicht abgelenkt sein. Er oder sie muss das Fahrzeug beherrschen und darf deshalb – wie sonst auch – nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs sein. (kapo SG)
Die Kantonspolizei appelliert an Fussballfans, sicher und rücksichtsvoll zu feiern