Die Salvia-Stiftung führt in Rebstein ein Alters- und Pflegeheim. Wegen der fehlenden Nachfolgeregelung hat sich die Gemeinde für den Erhalt des Angebots engagiert. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat der Stiftung ein Darlehen von 500 000 Franken gewährt, wie er in einer Mitteilung schreibt. Der Beschluss wird vom 2. November bis 1. Dezember dem fakultativen Referendum unterstellt.
Das Darlehen ist mit einem Rangrücktritt verbunden. Das bedeutet, dass die Gemeinde mit ihrer Forderung gegenüber anderen Gläubigern zurücktritt. Das Darlehen bleibt bestehen, seine Rückzahlung ist vereinbart.
Leistungsvereinbarung wird erarbeitet
Parallel zum fakultativen Referendum erarbeiten die Gemeinde und die Salvia-Stiftung eine Leistungsvereinbarung. Darin sollen unter anderem die Zahl der Pflegeplätze, die Gemeindevertretung im Stiftungsrat und die Berücksichtigung von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rebstein für Heimplätze sowie die finanziellen Verpflichtungen geregelt werden.
Die Vereinbarung befindet sich in Ausarbeitung und wird nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2026 fertiggestellt. Vorgesehen ist, die Leistungsvereinbarung mit der Bevölkerung an der nächsten ordentlichen Bürgerversammlung zu behandeln.
Gemeinde unterstellt das Salvia-Darlehen dem fakultativem Referendum