Seit 2011 stellt das kantonale Amt für Umwelt (AFU) immer wieder Abwasserpilze, Fäkalgeruch, Schaumbildungen und Wassertrübungen im Bach nahe dem Betrieb eines Rheintaler Gemüsebauern fest. Erst kürzlich musste er sich deswegen vor dem St. Galler Kantonsgericht verantworten. Es senkte seine Strafe von total 222’000 Franken auf ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Gemüsebauer gibt nicht auf, obwohl er Gewässer verschmutzte – nun landet der Fall vor Bundesgericht