«Glücklich sind wir nicht darüber, aber aufgrund der getätigten Abklärungen und Erkenntnisse macht es wohl wenig Sinn, sich gegen die Anpassung zu wehren», sagt Bezirkshauptmann Hannes Bruderer. Gemeint ist damit die Revision der Verordnung über die Urnenabstimmungen, welche der Grossrat an seiner Juni-Session genehmigte. In der neuen Verordnung ist eine entscheidende Neuerung vorgesehen. Kandidierende – bisherige wie auch neue – müssen sich ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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«Glücklich sind wir nicht darüber»: Oberegg muss sein Wahlprozedere anpassen