Die vier Gemeinden beziehungsweise die Stadt des oberen Rheintals (Rüthi, Oberriet, Eichberg und Altstätten) haben sich in gegenseitiger Absprache mit den anderen Rheintaler Gemeinden und auf Empfehlung der zuständigen Förster entschieden, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m) beizubehalten. Das Verbot gilt per sofort und bis auf Weiteres.
Die Situation bezüglich der Waldbrandgefahr im Rheintal unterscheidet sich je nach Lage, Waldbestand und Topografie, was eine unterschiedliche Beurteilung im Rheintal erforderlich macht. Deshalb ist das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe (200 m) in den oben genannten Gemeinden verboten.
Auch sonst ist Vorsicht geboten
Auf dem übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten, dabei gilt: Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen; Feuer beobachten und Funkenwurf sofort löschen; Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen; Rauchwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen.
Sobald sich die Situation auch im oberen Rheintal aufgrund von Niederschlägen entspannt hat, wird über eine Aufhebung schnellstmöglich wieder kommuniziert.
Im oberen Rheintal gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe