Plötzlich waren sie da, wie nach einem Regen aus dem Boden geschossene Pilze – die Wahlplakate am Strassenrand. Es geht unübersehbar auf die Nationalratswahlen zu. Der Eindruck, dass der Plakatwald über Nacht gewachsen ist, täuscht nicht: Es gibt eine Vorgabe der Kantonspolizei, dass Wahlplakate frühestens sechs Wochen vor den Wahlen aufgestellt werden dürfen. Weil die Wahlwerbung befristet ist, sind die Parteien natürlich interessiert, die ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Im Plakatwald: Für die Köpfe an der Strasse gibt es klare Regeln