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Interessengemeinschaft kündigt Rekurs gegen den Mindestabstand-Entscheid an

Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg will gegen die Nichtgenehmigung des Mindestabstandes zu Windenergieanlagen durch den Kanton St. Gallen selbst Rekurs einlegen.

Von pd/red
aktualisiert vor 36 Minuten

An der Volksabstimmung 2025 hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Au einem Mindestabstand zu Windrädern zugestimmt. Der Kanton hatte dies als nicht zulässig abgelehnt. Bis jetzt habe die Gemeinde gegen diese Ablehnung keinen Rekurs erhoben und sich somit nach Ansicht der IG dem kantonalen Entscheid ohne Widerstand gefügt.

IG-Präsident Manuel Cadonau kritisiert das Vorgehen scharf und kündigt einen eigenen Rekurs an:

Wir verteidigen damit den demokratischen Volksentscheid.

Es sei skandalös, dass sich die Gemeinde nicht für dessen Umsetzung einsetze. Indem sie keinen Rekurs einlege, überlasse sie die Entscheidung dem Kanton und verzichte faktisch auf die Wahrung ihrer Autonomie. «Das zeugt von fehlendem Respekt vor dem Souverän», wird Cadonau in der Meldung weiter zitiert. Besonders stossend sei, dass die Gemeinde die Initianten und die betroffene Bevölkerung weder informiert noch angehört habe.

Die IG will die Sache selbst in die Hand nehmen

Rekursberechtigt sei nicht nur der Gemeinderat, sondern jede betroffene Person. Deshalb hätte die Nichtgenehmigung unverzüglich im Amtsblatt publiziert werden müssen, beanstandet die Interessengemeinschaft. Sie hat die Gemeinde inzwischen gebeten, die Verfügung des Kantons umgehend bekannt zu machen.

Die Gemeinde begründet ihren Verzicht auf einen Rekurs mit angeblich fehlenden Erfolgsaussichten. Fachleute und andere Gemeinden sehen die Rechtslage nach Darstellung der IG jedoch anders. Die Frage der Zulässigkeit von Mindestabständen sei im Kanton St. Gallen politisch und rechtlich umstritten. Der Kanton selbst hatte die Initiative in Au ursprünglich als zulässig beurteilt. In Wartau läuft bereits ein Verfahren, in Rüthi wurde eine ähnliche Initiative kürzlich erneut als zulässig erklärt, und in Sevelen steht eine Volksabstimmung zu einem Mindestabstand bevor.

Unterstützung gibt es durch eine Studie

Die Organisation «Freie Landschaft St. Gallen» komme in einer ausführlichen rechtlichen Analyse zum Schluss, dass Mindestabstände zulässig sind, schreibt die IG. Demnach betone die Organisation, dass eine derart umstrittene Rechtsfrage durch ein unabhängiges Gericht geklärt werden müsse. «Das hat das Stimmvolk mit seiner demokratischen Entscheidung verdient», heisst es in der Beurteilung.

Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg will nun das gerichtliche Verfahren nutzen, um den Volksentscheid umzusetzen und die Rechte der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu wahren. Weil sie mit einem kostenintensiven Verlauf rechnet, sucht sie finanzielle Unterstützung.