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Kanton St.Gallen verschärft Massnahmen wegen Trockenheit

Die Trockenheit im Kanton St.Gallen hat ein Ausmass erreicht, das mit den Rekordsommern 2003 und 2018 vergleichbar ist. Aufgrund anhaltend geringer Niederschläge, sinkender Wasserstände und hoher Wassertemperaturen hat der Kanton die Gefahrenstufe für Trockenheit in weiten Teilen des Kantons auf «erhebliche Gefahr» (Stufe 3) angehoben.

Von pd
aktualisiert vor 1 Stunde

Per sofort gilt ein Verbot für Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kantonsgebiet, sofern keine Bewilligung vorliegt. Ausgenommen sind unter anderem Bodensee, Walensee, Zürichsee sowie mehrere grössere Flüsse und Kanäle. Die Einschränkungen gelten bis auf Widerruf.

Lebensgefahr für Fische

Hintergrund sind die aussergewöhnlich trockenen Bedingungen der vergangenen Monate. Nach zwei schneearmen Wintern fiel im letzten Halbjahr lediglich 50 bis 75 Prozent der üblichen Niederschlagsmenge. Rund die Hälfte der Flüsse und Bäche weist bereits Niedrigwasser auf, während auch die Grundwasserstände und Seepegel weiter sinken. Gleichzeitig liegen die Wassertemperaturen vielerorts drei bis fünf Grad über den saisonalen Durchschnittswerten. Für Fische und andere Wasserlebewesen entsteht dadurch zunehmend Lebensgefahr.

Vorerst kein Feuerverbot

Trotz der angespannten Lage sind bei den grossen öffentlichen Wasserversorgungen derzeit keine Versorgungsengpässe bekannt. Der Bodensee verfügt weiterhin über ausreichende Reserven als Trinkwasserspeicher.

Zusätzlich bleibt die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton auf Stufe 3. Ein generelles Feuerverbot wird vorerst nicht verhängt. Die Behörden rufen jedoch dazu auf, Feuer nur an offiziellen Feuerstellen zu entfachen und äusserste Vorsicht walten zu lassen. Bereits Funkenflug oder weggeworfene Streichhölzer könnten Brände auslösen.

Der Kanton appelliert sowohl an Privatpersonen als auch an die Landwirtschaft, Wasser sparsam zu verwenden. Landwirtschaftliche Bewässerungen sollen auf verdunstungsarme Zeiten beschränkt werden; Wiesen und Maisfelder dürfen grundsätzlich nicht bewässert werden.