Die Einführung des Briefwahlrechts ist, wenig überraschend, von Kanton zu Kanton verschieden. Am 1. Januar 1967 ermöglichte die Schweiz die im Parlament schon im 19. Jahrhundert thematisierte Briefwahl auf Anfrage für bestimmte Personen, etwa für Inhaftierte, Kranke oder Auslandschweizer. Mehr als zehn Jahre später, am 1. Juli 1978, führte Baselland als erster Kanton das Briefwahlrecht ohne Einschränkung ein, St. Gallen folgte am 1. Mai 1979 ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Manchmal legt nur noch eine Handvoll Stimmberechtigter den Wahlzettel in die Urne