Öffentliche Gesundheit 12.03.2024

Mehr unternehmerische Freiheit für Spitäler - werden sie sogar zu Aktiengesellschaften?

Die St.Galler Spitäler müssen sich auf dem Markt behaupten können. Die Regierung legt dazu Anpassungen am Gesetz über die Spitalverbunde und am Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte vor.

Von pd/red
aktualisiert am 12.03.2024

Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlagen einzutreten. Neben Anträgen unterbreitet sie dem Rat zudem eine Kommissionsmotion.

Die öffentlichen Spitäler des Kantons St.Gallen schreiben Defizite und müssen ihre Strukturen und Strategien optimieren, um sich gegenüber der inner- und ausserkantonalen Konkurrenz behaupten zu können. Die vier Spitalverbunde sollen zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit den Spitalstandorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil fusionieren. Dadurch werden Synergien ausgeschöpft und Doppelspurigkeiten vermieden.

Kommission möchte weiter gehen

Unter dem Präsidium von Raphael Frei, Rorschacherberg, hat die vorberatende Kommission die beiden Vorlagen beraten. Die Kommission begrüsst mehr unternehmerische Freiheiten und Optimierungen für die Konkurrenzfähigkeit des Spitalverbunds. Sie ist überzeugt davon, dass durch die Vereinigung zu einem Spitalverbund Effizienzgewinne und Synergieeffekte bei den stationären und ambulanten Leistungen genutzt werden können.

Die Kommission möchte mit einer Kommissionsmotion sogar einen Schritt weitergehen: Die Regierung soll dem Kantonsrat bis 2030 eine Botschaft vorlegen, um den Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und den Psychiatrieverbund von der Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in je eine Aktiengesellschaft nach Obligationenrecht zu überführen. Dabei sollen bei diesen Aktiengesellschaften der öffentliche Zweck und die Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen. Sämtliche Aktien verbleiben zudem im Eigentum der öffentlichen Hand.

Im Weiteren sieht die Kommission vor, die Gesundheits- oder Notfallzentren in den Regionen neu gesetzlich festzuschreiben, um die versorgungspolitisch notwendigen Leistungen sicherzustellen. Diskutiert wurde auch eine mögliche Festlegung der Spitalstandorte im Gesetz. Die Kommission nahm aber klar Abstand davon und es wurden keine entsprechenden Anträge gestellt.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aufräumsession in erster und voraussichtlich zweiter Lesung. Die Botschaft und die Entwürfe der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 22.23.04/23.23.01 zu finden.