Der Kanton will den Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden nachträglich als nicht genehmigungsfähig erklären. Angeblich fehle die rechtliche Grundlage. Diese Begründung sei nicht nachvollziehbar, heisst es in einer Mitteilung der IG.
Die Initiative verlangt Mindestabstände zwischen der geplanten SFS-Windkraftanlage und bewohnten Gebäuden. Die IG verweist darauf, dass Gemeinden gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz für Bau- und Zonenordnungen zuständig seien und regelmässig verschiedene Abstände festlegten. Zudem sei die Vorlage in der kantonalen Vorprüfung als gültig beurteilt worden.
Die IG beruft sich weiter auf ein Bundesgerichtsurteil (1C_149/2021, Fall Tramelan), das Gemeinden das Festlegen von Mindestabständen zu Windenergieanlagen erlaube. Die aktuelle Einschätzung des Kantons stehe damit im Widerspruch zu dieser Rechtsprechung, heisst es weiter.
Das Initiativkomitee habe Zeit, finanzielle Mittel und personelle Ressourcen eingesetzt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 9. Februar 2025 entschieden. Die Kehrtwende des Kantons stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Gemeindeautonomie dar und werfe grundlegende Fragen zur Verlässlichkeit kantonaler Verfahren und zur Rechtssicherheit auf.
Der Kanton St.Gallen forciere den massiven Ausbau der Windenergie mit 92 Windkraftanlagen in 17 Eignungsgebieten im Richtplan. Laut IG setze er damit Gemeinden unter Druck. Das nachträgliche Infragestellen eines Volksentscheids vermittle das Signal, dass Resultate korrigiert würden, wenn sie politisch nicht passten. Dies könne jede Gemeinde betreffen, die ihre Siedlungsentwicklung selbst gestalten wolle.
Die IG sieht ein politisches Motiv: Abstandsinitiativen sollten verunmöglicht werden, um Abstimmungen über Windparkprojekte zu verhindern.
Vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 sei der Bevölkerung zugesichert worden, dass Gemeinden selbst über Windenergieanlagen entscheiden könnten; darauf verweist die IG mit einem Zitat von Bundesrat Albert Rösti. Wenn nun trotz Volksentscheid lokale Entscheidungen ausgehebelt würden, untergrabe dies politische Zusagen.
Die IG kündigt an, rechtliche und politische Schritte zu prüfen. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bau- und Umweltdepartement rechtswidrig handelte, so die IG. Der Kanton wurde schon vom Verwaltungsgericht verurteilt, weil er die Herausgabe der SFS-Machbarkeitsstudie in der Vernehmlassung zu Unrecht verweigert hatte.
Von der Gemeinde Au verlangt die IG, einen ablehnenden Genehmigungsentscheid des Kantons anzufechten. Von SFS erwartet sie den Rückzug des Projekts.
Für die IG geht es nicht nur um ein einzelnes Vorhaben, sondern um die Grundfrage, ob Gemeinden im Kanton St. Gallen ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können. Darum unterstützt sie auch die Gemeindeschutzinitiative von Freie Landschaft Schweiz, die verlangt, dass das Volk der betroffenen Gemeinden über Windparks abstimmen kann.
Mindestabstand Windenergieanlagen: Die IG Gegenwind übt Kritik an der Kehrtwende des Kantons