Es war ein langer Weg, bis die Volksinitiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» nun am 3. März in Walzenhausen zur Abstimmung gelangt. Das Initiativkomitee musste bis vor Bundesgericht gehen, nachdem die Gemeinde Walzenhausen das Begehren wegen Verletzung von übergeordnetem Bundesrecht für ungültig erklärt hatte.
Der Gemeinderat spricht sich gegen die Forderungen der Initiative aus, wie Gemeindepräsident Michael Litscher am ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Mobilfunkantenne: Nach den Richtern ist nun das Volk am Zug