Für Rekurse und Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Behörden von Kanton und Gemeinden ist in vielen Fällen die Verwaltungsrekurskommission zuständig, im Besonderen in den Bereichen Abgaberecht, Schätzungen, Landwirtschaft, Verkehr, Kindes- und Erwachsenenschutz sowie Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.
Die Kommission gilt als kantonale Gerichtsinstanz
Als erstinstanzliches Gericht der Verwaltungsjustiz untersteht ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Neue Fachrichter kommen auch aus dem Rheintal