Verkehrsbehinderung vor 1 Stunde

Thal erneuert Leitungen und bereitet lärmarmen Belag auf Kantonsstrasse Richtung Rheineck vor

Von gk
aktualisiert vor 1 Stunde

Die Kantonsstrasse in Richtung Rheineck verursacht Lärmimmissionen. Als Massnahme an der Quelle baut der Kanton St. Gallen im Abschnitt Einmündung Töberstrasse bis zum Groppenbach (Gemeindegrenze Rheineck) im Jahr 2027 einen lärmarmen Belag ein. Deshalb werden auf diesem Abschnitt ab Mitte Juni die Werkleitungen der Technischen Betriebe Thal (Wasser- und Elektroversorgung) erneuert oder erweitert.

Die Wasserhauptleitung aus dem Jahr 1932, die teilweise über Privatgrundstücken verläuft, wird in die Rheineckerstrasse verlegt und die Hauszuleitungen bei Bedarf erneuert. Die Infrastruktur der Elektroversorgung wird parallel ausgebaut und die Liegenschaften neu erschlossen.

Der Ringschluss im Bürgli (zweite Bauetappe) wird analog der Rheineckerstrasse saniert. Die Gebäudeversicherung beteiligt sich über den Feuerschutzfonds an den Mehrkosten für die Bereitstellung von Löschwasser.

Verkehr wird mit Ampel geregelt

Mit den Baumeisterarbeiten wurde nach erfolgter Arbeitsausschreibung die Toldo Strassen und Tiefbau AG, Sevelen, und für die Installateurarbeiten die Pargätzi GmbH, Thal, beauftragt und für die Bauleitung das Ingenieurbüro RKL AG Ingenieure & Planer, Thal.

Der Verkehr auf der Kantonsstrasse wird in der Bauzeit einspurig mittels Ampel geregelt und für Fussgänger jeweils ein sicherer Korridor eingerichtet. Die Arbeiten werden in Etappen ausgeführt. Für die Arbeiten im Bürgli wird der Verkehr vorübergehend gesperrt.

Neues Reglement für Anlagen

Thal Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Reglement über die Nutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen sowie den dazugehörigen Gebührentarif erlassen. Es ersetzt die Grundlagen aus dem Jahr 2016 und regelt die Nutzung sämtlicher mietbarer Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Politischen Gemeinde Thal einheitlich. Mit der Revision wurden die Zuständigkeiten, das Bewilligungsverfahren sowie die Benutzungsbedingungen klarer und zeitgemäss gestaltet.

Das Reglement untersteht bis 6. Juli dem fakultativen Referendum. Wird es nicht benützt, tritt das Reglement per 7. Juli in Kraft.

Öffentliche Mitwirkungen sind gestartet

Der Gemeinderat hat zwei Planungsverfahren zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Im Gebiet Schiffli-Buriet ist für die geplante Überbauung auf den Parzellen 863 und 2980 eine Teilaufhebung des Überbauungsplans Schiffli-Buriet nötig. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Überbauung in Regelbauweise geschaffen werden. Weiter wurde der Sondernutzungsplan Gewässerraum Neuäckeren verabschiedet. Er steht im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Vers.-Nr. 2249. Aufgrund der Lage im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist hierfür die Festlegung des Gewässerraums nötig. Beide Mitwirkungsverfahren dauern bis 25. Juni.

Unterlagen sind bei der Gemeindekanzlei einsehbar. www.thal.ch