Der verheiratete Mann geht auf die sechzig zu. Strafbar machte er sich am Computer und somit im virtuellen Raum. Was er tat, bezeichnete selbst sein amtlicher Verteidiger moralisch als verwerflich. Aber die «nur vermutete Absichten» seines Mandanten begründeten noch kein strafbares Verhalten, meinte der Anwalt, der in allen Anklagepunkten einen Freispruch forderte.
Pädophiler: Ob sie sehen wolle, wie er komme
Der Angeklagte ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Trotz Therapie: Gericht sieht bei verurteiltem Pädophilen keine Reue