Im Verfahren wurde dem Geschäftsführer eines Einzelunternehmens vorgeworfen, zum Anbau von Chicorée die Anweisung erteilt zu haben, Abwasser aus seinem Betrieb auf den Feldern auszubringen, versickern zu lassen oder in einen Bach einzuleiten, heisst es im Entscheid des Bundesgerichts vom 8. Juni.
Durch diese Entsorgung des Abwassers seien grössere Mengen organischer Abfälle und Schlamm auf den Feldern liegen geblieben. Das kantonale Amt ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Verschmutzter Bach: Rheintaler Chicorée-Bauer blitzt vor Bundesgericht ab