Für Altstättens Bauzone ist vorgesehen, dass Bäume mit einem Umfang ab 125 cm (gemessen einen Meter ab Boden) ohne Bewilligung nicht mehr gefällt werden dürfen. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn das Interesse an der Fällung das Interesse an der Erhaltung überwiegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn sich ein Baum ohne qualitative Verschlechterung des bestehenden Baumbestandes entfernen lässt oder wenn ein nicht unter besonderem Schutz ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Umstrittener Schutz für Bäume: Altstätter Stadtrat folgt eigener Linie