Altstätten 20.01.2021

Verbot von Sexgewerbe im Städtli verlängern

Bis der neue Altstätter Zonenplan vorliegt, will der Stadtrat die Ausbreitung des Rotlichtmilieus weiter verhindern.

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 25.05.2023

Ende Januar 2018 hatte der Stadtrat die Planungszone erlassen, in der «jegliche Nutzung als sexgewerbliche, bordellähnliche Betriebe, erotische Massagesalons oder ähnliches untersagt» wurde. Auslöser für den damaligen Stadtratsbeschluss war ein Baugesuch, das im Dezember 2017 und Januar 2018 dem Rat vorlag. Vom Verbot nicht betroffen war bestehendes Sexgewerbe wie in der Engelgasse. Dort gilt die Bestandsgarantie.

«Die Planungszone gilt so lange, bis die Stadt das eingeleitete Planungsverfahren abgeschlossen hat, längstens jedoch drei Jahre», hiess es damals in der Mitteilung der Stadtverwaltung. Weil diese Zeit um ist und der neue Zonenplan noch eine Weile nicht unter Dach und Fach ist, will der Stadtrat nun den damaligen Erlass verlängern. Damit will er verhindern, dass etwas unternommen wird, das die zukünftige Nutzungsplanung erschweren könnte. Seit 11. Januar liegt die Verlängerung des Erlasses von 2018 im Rathaus öffentlich auf. Die Einsprachefrist endet am 17. Februar. «Die bestehende Planungszone wird um zwei Jahre verlängert, bis 21. Januar 2023», sagt Ruedi Mattle, Stadtpräsident von Altstätten. Ist die geplante Revision des Zonenplans bis dahin nicht vollzogen, muss der Stadtrat den Erlass weiter verlängern oder sich etwas anderes einfallen lassen.

Ruedi Mattle ist aber zuversichtlich, bis Ende Jahr mit dem neuen Zonenplan und dem Baureglement einen grossen Schritt weiter zu sein. «Zurzeit haben wir meines Wissens in der Altstadt und der Vorstadt nur einen Bordellbetrieb», sagt Ruedi Mattle. Dass aber jemand in einer Mietwohnung illegal ein Rotlichtgewerbe betreibt, könne man kaum verhindern. Dem könnte der Stadtrat nur entgegenwirken, wenn eine Meldung vorliegt oder ein diesbezügliches Bau- oder Betriebsbewilligungsgesuch eingeht.