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AnmeldenNun ist eingetreten, was Altstättens Stadtrat schon länger auf dem Radar hat: Das Wappen muss laut eigener allgemeiner Gemeindeordnung und der Altstätter Schutzverordnung, Artikel 10 Absatz 2l, neugestaltet werden. Dies, weil zwei Ereignisse eingetroffen sind, die in ihrer Kombination unwiderruflich zu diesem Entscheid führen.
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Vom Bär zum Wolf: Stadtrat darf die Kreation eines neuen Wappens in Auftrag geben