Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Altstätten 01.04.2024

Vom Bär zum Wolf: Stadtrat darf die Kreation eines neuen Wappens in Auftrag geben

Nun ist eingetreten, was Altstättens Stadtrat schon länger auf dem Radar hat: Das Wappen muss laut eigener allgemeiner Gemeindeordnung und der Altstätter Schutzverordnung, Artikel 10 Absatz 2l, neugestaltet werden. Dies, weil zwei Ereignisse eingetroffen sind, die in ihrer Kombination unwiderruflich zu diesem Entscheid führen.

Von Marco Kehl
aktualisiert am 01.04.2024

Die verbindlichen Verordnungen sehen zwei Bedingungen, damit das Wappen Altstättens geändert werden muss. Zum Ersten sollte der Bär als bisheriges Wappentier mindestens 100 Jahre nicht mehr auf Altstätter Boden gesichtet worden sein. Dies war bereits vor rund 90 Jahren erfüllt, da nachweislich am 24. Oktober 1835 zuletzt eine Bärensichtung aktenkundig wurde.

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