Die verbindlichen Verordnungen sehen zwei Bedingungen, damit das Wappen Altstättens geändert werden muss. Zum Ersten sollte der Bär als bisheriges Wappentier mindestens 100 Jahre nicht mehr auf Altstätter Boden gesichtet worden sein. Dies war bereits vor rund 90 Jahren erfüllt, da nachweislich am 24. Oktober 1835 zuletzt eine Bärensichtung aktenkundig wurde.
...«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Vom Bär zum Wolf: Stadtrat darf die Kreation eines neuen Wappens in Auftrag geben