Ihr Glück besteht darin, dass die jüngsten Vergehen über drei Jahre zurückliegen. Die Tempoüberschreitung um 31 km/h auf der Autobahn bei St. Margrethen sowie das gleichzeitige Telefonieren ohne Gegensprechanlage sind daher verjährte Tatbestände.
Hingegen wurde sie vom Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal am Freitag für ein weiteres Fehlverhalten bestraft: In einem Pulk aus mehreren Autos liess die Angeklagte (wie andere ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Weiblicher Verkehrsrowdy bekommt vier Jahre Probezeit auferlegt