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Weiblicher Verkehrsrowdy bekommt vier Jahre Probezeit auferlegt

Eine 30-jährige Mittelrheintalerin ist eher milde bestraft worden, obwohl sie sich schon dreimal in grober Weise über Verkehrsregeln hinweggesetzt hat.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 30.11.2024

Ihr Glück besteht darin, dass die jüngsten Vergehen über drei Jahre zurückliegen. Die Tempoüberschreitung um 31 km/h auf der Autobahn bei St. Margrethen sowie das gleichzeitige Tele­fonieren ohne Gegensprechanlage sind daher verjährte Tatbestände.

Hingegen wurde sie vom Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal am Freitag für ein weiteres Fehlverhalten bestraft: In einem Pulk aus mehreren Au­­tos liess die Angeklagte (wie andere ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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