Geht es um seelsorgliche Belange, ist die Pfarrei zuständig. Sie und das Pastoralteam unterstehen in ihrer inhaltlichen Arbeit dem Bischof. Die Kirchgemeinde hingegen vertritt die staatskirchenrechtliche Seite und ist Teil des Katholischen Konfessionsteils.
Diese Trennung ist zwar klar geregelt, verstört manchmal aber auch. Zum Beispiel finanziert die Behörde (Kirchgemeinde oder Zweckverband) die Mitarbeitenden und die pastoralen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Wer zahlt, befiehlt nicht immer - ein Beispiel der katholischen Kirche