Wolfhalden 22.06.2023

Wolfhalden bittet die Bevölkerung um Mitwirkung zur neuen Ortsplanung

Die Gemeinde Wolfhalden will sich entwickeln. Dazu hat sie den Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung) überarbeitet. Im Rahmen der Volksdiskussion kann sich die Bevölkerung zur Nutzungsplanung äussern.

Von gk
aktualisiert am 22.06.2023

Am 21. Juni informierte die Gemeinde an einer Veranstaltung über die Inhalte und den Ablauf der Volksdiskussion. Die Mitwirkung dauert bis am 11. August. Im November erfolgt die öffentliche Auflage.

2013 hat das Schweizer Stimmvolk klar Ja zum neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz gesagt. Sowohl der Kanton Appenzell Ausserrhoden wie auch die Gemeinde Wolfhalden haben die Vorlage deutlich angenommen. Das Gesetz will die Zersiedelung bremsen und wertvolle Kultur- und Naturlandschaft erhalten. Für die Umsetzung des Gesetzes müssen alle Gemeinden in der Schweiz ihre Ortsplanung überarbeiten. Nach der Revision des Gemeinderichtplans hat Wolfhalden nun den Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung) angepasst. Mit der Ortsplanungsrevision zeigt die Gemeinde Wolfhalden auf, wo in den kommenden Jahren neuer Raum zum Wohnen und Arbeiten entstehen kann. Damit legt sie den Grundstein für die räumliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 25 Jahren.

Mit der Anpassung des Zonenplans erhält Wolfhalden als Schwerpunktgemeinde bezüglich Arbeitsplätze die Chance, mehr Fläche für ortsansässige und neue Betriebe zu schaffen. Damit sollen in Wolfhalden zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Ausserdem hat die Gemeinde das Schutzinventar aktualisiert. Mit dem neuen Schutzinventar nimmt Wolfhalden Rücksicht auf wertvolle und identitätsstiftende Gebäude und deren Umgebung.

Innenentwicklung fördern

Wolfhalden will in den nächsten Jahren massvoll wachsen. Dabei ist die Gemeinde verpflichtet, das Wachstum verstärkt innerhalb der bestehenden Siedlung aufzufangen. Neuer Raum zum Wohnen und Arbeiten entsteht künftig primär dort, wo bereits Siedlungen und eine angemessene Erschliessung mit dem öV und mit Strassen vorhanden sind. Das Siedlungsgebiet ist ausserdem auf den Bedarf für die nächsten 15 Jahre zu dimensionieren. Für die Gemeinde Wolfhalden bedeutet dies, dass sie mindestens 2 Hektar Bauland aus- oder umzonen muss. Damit erfüllt die Gemeinde die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und des kantonalen Richtplans. Die Gemeinde Wolfhalden verfügt trotz Reduktion weiterhin über rund 3,6 Hektaren Bauland (Wohnen und Arbeiten).

Schlankeres Baureglement

Mit der Überarbeitung der Nutzungsplanung hat die Gemeinde zusammen mit Fachleuten ihr Baureglement neu strukturiert und vereinfacht. Damit ist das Baureglement verständlicher und benutzerfreundlicher geworden. Das neue Baureglement beinhaltet auch neue Bestimmungen. Sie haben zum Ziel, die Biodiversität zu schützen und ein modernes Regenwassermanagement zu fördern. Darüber hinaus legt das Reglement Anforderungen für die E-Ladeinfrastruktur bei Neubauten fest.

An der Nutzungsplanung mitwirken

Im Rahmen der Volksdiskussion hat die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Anregungen und Ideen einzubringen. Dies betrifft den überarbeiteten Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung). Auch ein Nachtrag zum Gemeinderichtplan Fuss- und Wanderwege ist Teil der Volksdiskussion.

Die öffentliche Mitwirkung startet am 22. Juni und dauert bis zum 11. August. Auf der Website https://mitwirkung-wolfhalden.ch/ kann sich die Bevölkerung informieren und mitwirken. Rückmeldungen können auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden. Die Gemeinde wird die Rückmeldungen der Bevölkerung auswerten und die Nutzungsplanung im November öffentlich auflegen. Voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgt die Genehmigung.