Auf der Strecke zwischen Altstätten und Gais wurde am 30. April 2020 ein schwarzer Sportwagen geblitzt. Er war mit 49 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterwegs. Das Kennzeichen am Wagen konnte einer Firma zugeordnet werden, die im Autohandel tätig ist. Die Staatsanwaltschaft eruierte den Geschäftsführer als fehlbaren Lenker, der aber bestritt, am Steuer des Wagens gesessen zu sein.
Berufung gegen Urteil ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Zu schnell über den Stoss gefahren: Lenker wehrt sich gegen Vorwurf