Wer nach einer Prüfung einen berechtigten Anspruch nachweisen kann, erhält einen Zuschuss für die Kita, den Hort oder eine Tagesfamilie. Bezahlen tut das der Kanton – ein Gesetz von 2021 verpflichtet ihn dazu.
Die Idee überzeugt: Viele Familien können den Extrabatzen gut gebrauchen, denn eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung durch Dritte ist teuer – aber aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.
Was ist mit ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Zuschüsse für Kita und Hort, aber nicht für Grosseltern: Wo das Gesetz seine Grenzen hat