Für die Mitgliederinnen und Mitglieder des OV hiess die Beendigung der Arbeiten, dass die Hecken und Trockenmauern zurückgeschnitten und freigelegt wurden. Das Schnittgut wurde mit der Gabel zu Maden zusammengekratzt, sodass sie der Landwirt abführen konnte. Dank sonnigem und trockenem Wetter war dies der Fall – das Abführen des Schnittguts aus dem Schutzgebiet ist Bestandteil der Pflegeverträge. Das Zurückschneiden, Ausmähen und Freilegen der ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Pflege im Naturschutzgebiet