Balgach 07.05.2025

Falsche Aussagen zum Finanzausgleichsgesetz

Der Leserbrief von Manuel Cadonau bedarf zwingend einer Korrektur: Es wird behauptet, der Finanzausgleich sei ein millionenschweres Geschenk an eine einzige Stadt, das von über 70 anderen Gemeinden bezahlt werde. Das ist falsch.

Von Karin Hasler
aktualisiert am 12.05.2025

Der kantonale Finanzausgleich wird alleine vom Kanton finanziert (vertikaler Finanzausgleich). Die Gemeinden erhalten jährlich insgesamt 235 Mio. vom Kanton für ihre Sonderlasten. Keine Gemeinde bezahlt etwas an den Finanzausgleich oder an andere Gemeinden.

Von den vom Kanton finanzierten Beiträgen profitieren alle Gemeinden mit Sonderlasten, nicht nur die Stadt St.Gallen. Es wird behauptet, man wolle der Stadt St.Gallen 15 Mio. zusätzlich bezahlen, obwohl sie bereits 17 Mio. erhalte. Das ist falsch. Mit der aktuellen Anpassung soll der Beitrag an die Stadt befristet, das heisst für vier Jahre, um 3,7 Mio. Franken jährlich erhöht werden. Aktuell erhält die Stadt als Abgeltung für ihre Zentrumslasten 17 Mio. Franken jährlich.

Von den Zentrumsleistungen, die St.Gallen erbringt, profitieren nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, sondern alle. Wir gehen ins Theater, in die Museen, profitieren von der Sicherheit rund um das Fussballstadion, von den Bussen in der Stadt, von Sportanlagen etc. Diese Zentrumslasten werden der Stadt aktuell ungenügend abgegolten, auch wenn man den Zentrumsnutzen und die Standortvorteile in Abzug bringt.

Die Attraktivität unserer Hauptstadt ist gefährdet und deshalb ist diese massvolle Erhöhung um 3,7 Mio. Franken jährlich angemessen und fair. Ein starker Kanton lebt auch von einer starken Hauptstadt. Der Finanzausgleich gleicht die unterschiedlichen Belastungen der vielfältigen Gemeinden und auch der Hauptstadt aus. Er ist ein gutes, faires Instrument und die Anpassungen sind ein gut austarierter Kompromiss, dem ich gerne zustimme. Ja am 18. Mai zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.

Karin Hasler, Balgach


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