Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Altstätten 18.11.2024

Ja zum Pendlerabzug – fair für alle

Am 24. November stimmen wir im Kanton St. Gallen darüber ab, ob der Fahrtkostenabzug für den Arbeitsweg bei den Steuern neu maximal 8000 Franken betragen darf.

Von Michael Schöbi
aktualisiert am 18.11.2024

Vorab: Nur wer mit dem öffentlichen Verkehr über 90 Minuten länger als mit dem Auto unterwegs ist, darf überhaupt einen Fahrtkostenabzug geltend machen.

Ein solcher Abzug deckt neu 26 Kilometer Fahrt pro Arbeitsweg, bisher waren es 15. Aus dem Rheintal muss man noch schnell einmal einen solchen Arbeitsweg zurücklegen. Der öffentliche Verkehr ist bei weitem nicht so dicht ausgebaut, wie es in städtischen Gebieten der Fall ist. Es gibt ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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