Vorab: Nur wer mit dem öffentlichen Verkehr über 90 Minuten länger als mit dem Auto unterwegs ist, darf überhaupt einen Fahrtkostenabzug geltend machen.
Ein solcher Abzug deckt neu 26 Kilometer Fahrt pro Arbeitsweg, bisher waren es 15. Aus dem Rheintal muss man noch schnell einmal einen solchen Arbeitsweg zurücklegen. Der öffentliche Verkehr ist bei weitem nicht so dicht ausgebaut, wie es in städtischen Gebieten der Fall ist. Es gibt ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Ja zum Pendlerabzug – fair für alle