Wer ein Haus kauft und selber bewohnt, wird mit Steuern belastet. Die Abschaffung der Eigenmietwertsteuer würde Klarheit schaffen. Zwar fallen dann auch Abzüge weg, wie der Unterhaltsabzug auf werterhaltende Massnahmen. Kostspielige Erneuerungsarbeiten umfassen aber auch wertvermehrende Komponenten. Diese können schon heute nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem stehen solche nur von Zeit zu Zeit an. Der Eigenmietwert hingegen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts