Rüthi 07.06.2023

Aktionstag der Gemeinde zur Neophyten-Bekämpfung

Am Samstag, 17. Juni, sind die Rüthnerinnen und Rüthner eingeladen, um gebietsfremde Pflanzen zu entfernen.

Von gk
aktualisiert am 08.06.2023

Die Naturschutzkommission führt traditionellerweise einen Neophyten-Bekämpfungstag durch. Ein Neophyt ist eine gebietsfremde Pflanzenart. Neophyten sind eine wesentliche Ursache des Artensterbens. Deshalb wird ein Weiterverbreiten bekämpft und die Bürgerschaft eingeladen, daran teilzunehmen. Der Anlass findet am Samstag, 17. Juni, statt. Treffpunkt ist um 8 Uhr beim Werkhof, das Arbeitsende mit anschliessendem Mittagessen erfolgt um ca. 13 Uhr.

Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis Freitag, 9. Juni, unter der Gemeinde-Website oder Tel. 071 767 77 74 gebeten. Der Anlass wird bei jedem Wetter durchgeführt. Es wird eine arbeitstüchtige Kleidung, gute Schuhe sowie das Tragen von Handschuhen empfohlen. Nach Möglichkeit soll ein Trimmer mitgebracht werden.

Hecken und Sträucher zurückschneiden

Damit die Strassen für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlich bleiben, bittet die Gemeinde Eigentümerinnen und Eigentümer darum, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Der regelmässige Schnitt von überragenden und sichtbehindernden Ästen und Sträucher am Strassenrand erlaubt es Fussgängerinnen, Autofahrer und Velofahrerinnen, die Strasse zu überblicken und mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Auch pflegt der jährliche Rückschnitt Bäume und Hecken und schützt vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümerinnen und -eigentümer können bei Schäden oder Unfällen, die von Sichtbehinderungen durch Pflanzen verursacht worden sind, verantwortlich gemacht werden. Ebenso dürfen Nachbarinnen und Nachbarn überragende Äste und eindringende Wurzeln kappen, wenn sie ihr Eigentum schädigen und auf ihren Einwand hin nicht binnen nützlicher Frist gestutzt werden.

Gesetzliche Bestimmungen zum Rückschneiden

Für Lebhänge, Zierbäume und Sträucher bis zu 1,80 Meter Höhe gilt ein gesetzlich festgelegter Strassenabstand von 60 Zentimetern. Ebenso sind die Sichtwinkel zu beachten. Sämtliche Informationen zu vorgeschriebenen Abständen und dem Rückschnitt von Pflanzen geben die Merkblätter «Strassenabstand für Bäume und Sträucher» sowie «Grenzabstand von Einfriedungen und Anpflanzungen», die auf der Gemeinde-Website publiziert sind.