Berneck 13.04.2023

Architekturbüro Martinez plant Erweiterungen

Das Architekturunternehmen Carlos Martinez AG will seine Liegenschaft erweitern. Der Sondernutzungsplan liegt derzeit auf.

Von gk
aktualisiert am 13.04.2023

Die Carlos Martinez AG beabsichtigt, die Wohnund Geschäftsliegenschaft im «Schnabel / Lindenberg» zu erweitern. Das rund 2000 Quadratmeter grosse Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Nrn. 1572, 1697 und 2209 und liegt in der Wohnzone WE. Auf dem Grundstück Nr. 1697 befindet sich die bestehende Wohn- und Geschäftsliegenschaft und auf dem östlichen Grundstück Nr. 1572 ein Container.

Carlos Martinez sieht vor, das östliche Grundstück Nr. 1572 mit einem terrassenartigen Gebäude zu überbauen, in dem eine Geschäftsnutzung im unteren und eine Wohnnutzung im oberen Bereich analog des bestehenden Gebäudes geplant ist.

Beengte Platzverhältnisse machen Neubau nötig

Durch den Neubau sollen die beengten Platzverhältnisse an den Arbeitsplätzen verbessert werden, schreibt der Gemeinderat im Mitteilungsblatt. Um dem Architekturbüro die bauliche Erweiterung am Bernecker Standort mit einem Terrassenbau zu ermöglichen, bedarf es eines Sondernutzungsplans als planungsrechtliche Grundlage.

Die kantonale Fachkommission Städtebau hat das Bauprojekt im Hinblick auf den Sonder­nutzungsplan geprüft und ihm die städtebauliche Qualität aufgrund der konkreten Verhältnisse grundsätzlich zugesprochen.

Den in der Folge erarbeiteten Sondernutzungsplan Schnabel unterstellte der Gemeinderat im Januar dem Mitwirkungsverfahren. Innert Mitwirkungsfrist gingen drei Rückmeldungen ein, die in die weitere Bearbeitung des Sondernutzungsplans (Planungsbericht Nr. 5.2 / Information und Mitwirkung) eingeflossen sind.

Öffentliche Planauflage noch bis 10. Mai

Der Sondernutzungsplan Schnabel ist im öffentlichen Interesse, weshalb der Gemeinderat ihn am 21. März genehmigte. Er liegt noch bis zum 10. Mai öffentlich auf. Sämtliche Planunterlagen sind auf der kommunalen Website (www.berneck.ch) und der amtlichen Publikationsplattform aufgeschaltet.

Architekturbüro Martinez plant Erweiterungen

Weil der Sondernutzungsplan auch materielle Zonenplanänderungen enthält, wird er nach dem Erlass durch den Gemeinderat und der öffentlichen Auflage dem fakultativen Referendum zu unterstellen sein.