Der Mann betätigte sich zudem in kleinerem Rahmen als Geldwäscher und erhielt nun einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Vorgeworfen werden ihm Veruntreuung und mehrfache Geldwäsche. Eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken wurde mit einer zweijährigen Probezeit verbunden.
Bezahlen muss der Mann hingegen eine Busse von 900 Franken. Dazu kommen Gebühren, besondere Auslagen und die den Eltern entstandenen Anwaltskosten. Aus dem ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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