Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Gericht 01.05.2023

Dreiste Aktion: Sohn verkauft Auto der Eltern

Ein Oberrheintaler, der unbefristet das Auto der Eltern zum Gebrauch bekommen hatte, verkaufte es ohne das Wissen der Eltern. Aber nicht nur das.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 01.05.2023

Der Mann betätigte sich zudem in kleinerem Rahmen als Geldwäscher und erhielt nun einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Vorgeworfen werden ihm Veruntreuung und mehrfache Geldwäsche. Eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken wurde mit einer zweijährigen Probezeit verbunden.

Bezahlen muss der Mann hingegen eine Busse von 900 Franken. Dazu kommen Gebühren, besondere Auslagen und die den Eltern entstandenen Anwaltskosten. Aus dem ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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