Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Kreisgericht 06.03.2025

Immer wieder betrunken gefahren – Handwerker spart dank Einspruch 4400 Franken

Ein Handwerker wurde nachts mit zwei Promille am Steuer erwischt und sollte eine Geldstrafe von knapp 20’ 000 Franken bezahlen. Nun lässt ihn das Kreisgericht Rheintal leicht besser davonkommen.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 06.03.2025

Fast genau sechs Jahre ist es her, dass der Mann beim Zollamt Au, nach ein Uhr nachts, aus dem Verkehr gezogen wurde. Er war mit starkem Atemalkoholgeruch, leichtem Lallen, geröteter Bindehaut und besonderer Fröhlichkeit aufgefallen. Es ergab sich, dass er mit einer «massiv hohen Alkoholkonzentration» im Blut unterwegs war, wie es in der Anklageschrift heisst.

Einsprache gegen die «zu hohe Busse»

Der gelernte Handwerker war in ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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