Über eine entsprechende Bewilligung verfügte sie nicht. Zu Schaden kam niemand und nichts. Das Untersuchungsamt Altstätten hat nun gegen die junge Frau einen Strafbefehl erlassen und eine bedingte Geldstrafe von 4000 Franken ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Kommt es in dieser Zeit zu keinem strafbaren Vorfall, muss der genannte Betrag nicht bezahlt werden. Hingegen ist eine Busse von 500 Franken zu bezahlen, ausserdem ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Junge Frau schoss in die Luft - das sind die Konsequenzen