Nicht der Mann selbst, sondern seine damalige Partnerin hatte an etwa zwölf Tagen pro Monat gewirtet. Als eines Abends ein Polizist und eine Polizistin vorbeikamen, um der Frau ein Schreiben des Betreibungsamtes zuzustellen, erkundigten sie sich nebenher nach dem Schutzkonzept. Ein solches konnte der ebenfalls anwesende Patentinhaber nicht vorlegen.
Zu einer Anzeige führte ausserdem, dass in einem kleinen, ans eigentliche Lokal ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Kein Schutzkonzept, gefälschte Urkunde – Vorwürfe gegen Wirt lösten sich in Luft auf