Der Mann war bereits rechtskräftig verurteilt, als er am Freitagmorgen in Altstätten vor den Einzelrichter trat. Gegen einen neuen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen der gleichen Vergehen hatte er Einsprache erhoben. Deshalb behandelte nun das Kreisgericht Rheintal den Fall.
Der Mann beantragte, freigesprochen zu werden. Seine Begründung: Er sei «emotional zerstört», auch wütend gewesen und habe die Textnachrichten, deretwegen er ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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