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Versuchte Vergewaltigung? - Therapeut aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Ein Therapeut soll versucht haben, eine potenzielle Patientin in seiner Wohnung zu vergewaltigen, was er vehement bestreitet. Am späten Mittwochnachmittag gab das Kreisgericht Rheintal in Altstätten das Urteil bekannt: Freispruch.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 30.05.2024

Gerichtspräsident Dominik Gebert nannte so genannte Vier-Augen-Delikte «etwas vom Schwierigsten», wenn Aussage gegen Aussage stehe und keine weiteren Beweise vorlägen. An die Klägerin und den Angeklagten gerichtet, meinte Gebert: «Letzlich wissen nur Sie, was passiert ist.» Während die Staatsanwalt im Zweifel zu einer Anklage verpflichtet sei, müsse ein Gericht im Zweifel zugunsten des Angeklagten entscheiden.

Der Staat muss die Schuld ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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