Die aussergewöhnliche Trockenheit hat in den vergangenen Wochen zu einer erhöhten Brandgefahr geführt. Betroffen sind Wiesen, Felder und Wälder. Seit rund zwei Wochen gilt die Waldbrandgefahr Stufe 4 (grosse Gefahr) und damit ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Eine Entspannung kann nur eine mehrtägige, intensive Regenperiode bringen. Eine solche ist derzeit nicht in Sicht. Angesichts der aktuellen Lage erlässt der Kanton ab Mittwoch, 22. Juli, zusätzlich ein absolutes Feuerwerks- und Kleinfeuerwerksverbot, wie es in einer Mitteilung der Kantonskanzlei heisst.
Keine Raketen und Vulkane anzünden
Es ist auf dem gesamten Kantongebiet ab sofort verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane, kleine Böller etc.), Laternen mit Kerzen, Himmelslaternen oder Höhenfeuer zu zünden. Zudem ist es im Wald und in Waldesnähe untersagt, Feuer jeglicher Art zu entfachen.
Ausserhalb des Waldes ist der Gebrauch von Holzkohle-, Elektro- und Gasgrills mit der nötigen Vorsicht weiterhin erlaubt. Die Anwenderinnen und Anwender seien für einen sicheren Betrieb verantwortlich, heisst es weiter.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Ob es bis zum Nationalfeiertag am 1. August aufgehoben wird, ist unklar. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haften die Verursachenden.
Wegen Brandgefahr: Absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Appenzell Ausserrhoden