Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Gericht 22.12.2023

Wegen Verleumdung schuldig gesprochen: Robert Raths legt Berufung ein

Der Rorschacher Stadtpräsident akzeptiert die Geldstrafe wegen Verleumdung nicht.

Von (mge/res)
aktualisiert am 22.12.2023

An einer Informationsveran­staltung der Stadt Rorschach Ende März 2022 sagte Präsident Robert Raths zu einem heute 46-jährigen Mann, er habe Hausverbot. Weil dies nicht stimmt, sprach das Kreisgericht Rorschach Raths Anfang Dezember schuldig. Neben der bedingten Geldstrafe muss Raths eine Entschädigung von knapp 4000 Franken bezahlen.

Doch der ehemalige Tha­ler Gemeindepräsident Raths will das Urteil des Kreisgerichts nicht akzeptieren ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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